Neu bezogene Polsterung einer Schrägbank als Beispiel für eine abgeschlossene Aufarbeitung in der Werkstatt Nümbrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Bedingungen für Aufarbeitung, Neubezug und Neuanfertigung von Polstern an Fitness- und Trainingsgeräten. Gültig für Aufträge von Unternehmen und von Privatpersonen.

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge an unsere Werkstatt. Sie regeln vor allem den Unterschied zwischen der Aufarbeitung vorhandener Polster und der Neuanfertigung, den Versandweg und die Zahlung. Der für Sie geltende Preis steht immer im individuellen Angebot.

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Polsterarbeiten an Fitness- und Trainingsgeräten, die zwischen Anna Hlushchenko, Einzelunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung EvaKleider Atelier, Freibadstraße 1, 51588 Nümbrecht (nachfolgend Werkstatt) und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde) geschlossen werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Werkstatt ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt.

§ 2Angebot und Vertragsschluss

Alle Angaben auf dieser Website, insbesondere zu Preisen, Bearbeitungszeiten und Leistungsumfang, sind unverbindlich und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Sie dienen der Orientierung und der Vorbereitung einer Anfrage.

Der Kunde übermittelt seine Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular, in der Regel mit Fotos der betroffenen Polster und Angaben zu Gerät, Anzahl und gewünschtem Material. Die Werkstatt erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und die Werkstatt den Auftrag in Textform bestätigt. Die Auftragsbestätigung legt Leistungsumfang, Preis und voraussichtliche Bearbeitungszeit fest.

§ 3Leistungsumfang: Aufarbeitung und Neuanfertigung

Die Werkstatt unterscheidet zwei Leistungsarten, die sich in Aufwand und Preis deutlich unterscheiden:

  • Aufarbeitung (Neubezug): Der vorhandene Polster wird abgezogen, der Trägeraufbau geprüft und der Polster mit neuem Kunstleder bezogen. Beschädigter Schaumstoff wird ausgebessert oder ergänzt. Die vorhandene Trägerplatte bleibt erhalten.
  • Neuanfertigung: Der Polster wird vollständig neu aufgebaut, einschließlich neuer Trägerplatte, neuem Schaumstoff und passendem Zuschnitt. Diese Leistung ist aufwendiger und wird ausschließlich individuell kalkuliert.

Ob eine Aufarbeitung möglich ist oder eine Neuanfertigung notwendig wird, entscheidet sich am Zustand der eingesandten Teile. Stellt die Werkstatt nach Eingang fest, dass eine Aufarbeitung nicht sinnvoll oder nicht möglich ist, informiert sie den Kunden vor Beginn der Arbeiten und legt ein neues Angebot vor. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses anzunehmen.

Farb- und Strukturabweichungen zwischen Materialmustern, Fotos und dem gelieferten Material sind im üblichen Rahmen möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei Nachbestellungen kann es fertigungsbedingt zu geringfügigen Farbunterschieden gegenüber früheren Chargen kommen.

§ 4Preise und Umsatzsteuer

Die auf dieser Website genannten Preise ab 40 Euro für Kleinteile, ab 75 Euro für mittlere Polster und ab 85 Euro für große Polster und Sonderformen beziehen sich ausschließlich auf die Aufarbeitung nach § 3. Sie sind Ausgangspreise; der tatsächliche Preis richtet sich nach Größe, Form, Material und Zustand des einzelnen Polsters.

Für Neuanfertigungen gelten diese Preise nicht. Sie werden individuell kalkuliert und liegen wegen Trägerplatte, Schaumstoffaufbau und Zuschnitt über den Preisen für eine Aufarbeitung.

Die Werkstatt ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Alle genannten Beträge sind Endpreise.

Versand- und Anfahrtkosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

§ 5Anlieferung, Versand und Abholung

Der Regelweg ist der Versand: Der Kunde demontiert die Polster selbst, verpackt sie transportsicher und sendet sie an die Werkstatt, Freibadstraße 1, 51588 Nümbrecht. Nach Fertigstellung sendet die Werkstatt die Teile auf demselben Weg zurück; die Montage übernimmt der Kunde.

Im Umkreis von rund 150 Kilometern um Nümbrecht kann die Werkstatt Demontage, Abholung, Rücklieferung und Montage nach vorheriger Absprache selbst übernehmen. Ob und zu welchen Konditionen dies möglich ist, wird im Angebot festgehalten.

Bei größeren Aufträgen ist eine Anfahrt auch über diese Entfernung hinaus möglich. Über die Durchführbarkeit entscheidet der Umfang des Auftrags; ein Anspruch auf Anfahrt besteht nicht.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung an einen Unternehmer mit der Übergabe an das Transportunternehmen über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Sache an ihn über.

§ 6Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt der Werkstatt alle für die Ausführung erforderlichen Angaben zur Verfügung, insbesondere Gerätetyp, Anzahl der Teile, gewünschte Farbe und, soweit vorhanden, Fotos der Polster.

Für eine Neuanfertigung sind zusätzlich Maße oder Schablonen erforderlich. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße verantwortlich. Beruht eine Fehlanfertigung auf unzutreffenden Angaben des Kunden, trägt er die Kosten der Nacharbeit.

Eingesandte Teile sind vor dem Versand von grobem Schmutz zu befreien. Die Werkstatt kann die Bearbeitung stark verschmutzter oder hygienisch bedenklicher Teile ablehnen und diese auf Kosten des Kunden zurücksenden.

§ 7Ausführungszeit

Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Bearbeitungszeit ist eine Schätzung auf Grundlage der aktuellen Auslastung und beginnt mit dem Eingang der Teile in der Werkstatt sowie der Klärung aller technischen Fragen.

Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Verzögerungen durch Materiallieferungen, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Ausführungszeit angemessen. Die Werkstatt informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen unverzüglich.

§ 8Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Die Werkstatt ist berechtigt, bei Neuanfertigungen, bei Materialsonderbestellungen und bei Erstaufträgen eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. Dies wird im Angebot ausgewiesen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 9Unternehmerpfandrecht und Eigentumsvorbehalt

Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den vom Kunden eingesandten Teilen zu, § 647 BGB.

Bei Neuanfertigungen bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

§ 10Mängelrechte und Garantie

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat die Arbeiten nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel anzuzeigen. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

Über die gesetzlichen Rechte hinaus leistet die Werkstatt Gewähr für Material und Verarbeitung bei bestimmungsgemäßer Nutzung. Die Zusage gilt nicht für Schnitte, mutwillige Beschädigung, unsachgemäße Behandlung, Überlastung sowie für Verschleiß, der sich aus dem üblichen Trainingsbetrieb ergibt.

Zur Reinigung und Desinfektion dürfen nur für das jeweilige Bezugsmaterial geeignete Mittel gemäß den Pflege- und Anwendungshinweisen des Materialherstellers verwendet werden. Der Einsatz von Lösungsmitteln, Scheuermitteln oder Dampfreinigern führt zum Verlust der Gewährzusage.

Bei einem berechtigten Mangel bessert die Werkstatt nach oder fertigt neu an. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 11Haftung

Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen auf dem Transportweg haftet das jeweilige Transportunternehmen nach dessen Bedingungen.

§ 12Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Frist und das Muster-Widerrufsformular stehen in unserer Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das betrifft insbesondere Neuanfertigungen nach Maß.

§ 13Abholung und Aufbewahrung nach Fertigstellung

Teile, die nach Absprache in der Werkstatt abgeholt werden, sind innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Danach kann die Werkstatt ein angemessenes Lagerentgelt berechnen.

Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme oder Abholung trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist die Werkstatt nach den gesetzlichen Vorschriften zur Verwertung berechtigt.

§ 14Datenschutz

Die Werkstatt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 15Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Werkstatt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Bedingungen werden vor Vertragsschluss zusammen mit dem Angebot übermittelt und gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Änderungen bedürfen der Textform.

Fertig aufgearbeitete Polster für Kraftgeräte, bereit zur Rücksendung an die Kundin oder den Kunden

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